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Herzlich Willkommen bei der
Rechtsanwaltskanzlei und dem Notariat
Dr. Bettina König

  • – Rechtsanwältin und Notarin
  • – Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • – Arbeitsrecht
  • – Familienrecht
  • – Erbrecht
  • – Allgemeines Zivilrecht
  • – Pferderecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bettina König …

… vertritt seit 1993 mit fachlicher Kompetenz ihre Mandanten in der Region Pinneberg/Hamburg West sowohl gerichtlich als auch beratend außergerichtlich.

Durch die Spezialisierung im Anwaltsbereich auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familien- und Erbrecht besteht ein höchstmögliches Maß an Erfahrung und Fachwissen, das durch regelmäßige Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand gehalten und weiterentwickelt wird.

Im Notariat gestalten wir gemeinsam mit Ihnen ausgewogene und angemessene Lösungen, bei denen Ihre Vorstellungen im Mittelpunkt stehen.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung auf diesen Gebieten und nutzen Sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme.

Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Notariat,
dem Arbeitsrecht und Familien- und Erbrecht

Seit Anbeginn ist die Kanzlei auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Als Fachanwältin für dieses Gebiet vertritt Dr. Bettina König sowohl Arbeitnehmer bei allen Fragestellungen des individuellen Arbeitsrechts (z.B. Kündigungen, Abmahnungen, Prüfung von Zeugnissen und Arbeitsverträgen), als auch renommierte Unternehmen des Mittelstandes der Region, Geschäftsführer und Vorstände, sowie Freiberufler und Selbständige; ferner auch Betriebsräte in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.

Den zweiten Schwerpunkt bildet der Bereich Familien- und Erbrecht. Langjährige Erfahrung und Einfühlungsvermögen kommen Ihnen in der Vertretung bei Ehescheidungen, Kindschaftssachen und allen Fragen des Unterhaltsrechtes zu Gute; ebenso bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in allen Belangen des Erbrechtes.

Hier wird viel Wert gelegt auf eine individuelle, angemessene Beratung zur Konfliktlösung, da stets im Fokus bleibt, dass es sich für Sie um äußerst persönliche Belange handelt.

Das Notariat deckt schwerpunktmäßig die Gestaltung der rechtlichen Themen im Familienrecht (Eheverträge, Ehescheidungsfolgenvereinbarungen, Güterrechtsregelungen, Adoptionen etc.), Erbrecht (Testamente, Erbverträge etc.), Vorsorgebereich (Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten etc.), Immobilienerwerb und Gesellschaftsrecht ab.

Notarin und Rechtsanwältin Dr. Bettina König

Frau Dr. König ist Notarin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und verfügt über die Fortbildung zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Erbrecht. Sie ist seit 1993 als selbständige Rechtsanwältin tätig und wurde 2000 zur Notarin bestellt. Als aktive Reiterin berät und vertritt sie Mandanten auch auf dem Gebiet des Pferderechtes, wo sie auch bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Warendorf (FN) als Rechtsanwältin mit Spezialkenntnissen gelistet ist.

Frau Dr. König ist Mitglied folgender Vereinigungen:

VdAA (Verband der ArbeitsrechtsAnwälte)
Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV
Seit 2000 ehrenamtliche Richterin der 3.Kammer des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichts, Schleswig
Mitglied des Hamburger Anwaltvereins
Zweite Vorsitzende des Pinneberger Reit- und Fahrvereins e.V.
Seit 2000 regelmäßige Teilnahme am Deutschen Pferderechtstag

Vortragstätigkeiten auf folgenden Gebieten:

Angewandtes Arbeitsrecht für Selbständige und Unternehmer
Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte
Familien- und Unterhaltsrecht
Pferderecht

Lebensdaten:

Geboren in Hagen/Westfalen
Verheiratet, ein Sohn
Studium der Rechtswissenschaften an der Christian Albrechts Universität zu Kiel
1983 Erste juristische Staatsprüfung
Referendariat beim Landgericht Itzehoe
1986 Auslandsstation bei der Deutsch-Südafrikanischen Industrie- und Handelskammer, Johannesburg, ZA
1988 Zweite juristische Staatsprüfung
Assistentin am Institut für Wirtschafts- Umwelt- und Steuerstrafrecht, Prof. Dr. Erich Samson, Kiel
Korrekturassistentin am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Hamburg
1988 Promotion
1989 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Hamburg
Bis 1993 angestellte Rechtsanwältin, zuletzt in der Kanzlei Curschmann, heute Taylor/Wessing, in HH
Seit 1993 selbständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit 2000 Notarin
2000-2004 Mitglied im ZPO/GVG-Ausschuss bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin
Seit 2000 ehrenamtliche Richterin am Anwaltsgericht in Schleswig

Kosten

Allgemeines

Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Dort ist geregelt, was und in welcher Höhe der Rechtsanwalt berechnen darf.

Erstberatung

Eine einmalige Beratung ohne darauf folgende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist eine Erstberatung. Gegenüber Verbrauchern, d.h. privaten Mandanten, kann der Rechtsanwalt für die Erstberatung eine Gebühr bis höchstens 190,- € jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und dem Gegenstand der Beratung.

Außergerichtliche Vertretung

Wenn der Rechtsanwalt über die Erstberatung hinaus tätig wird, entfällt die Erstberatungsgebühr und die Kosten richten sich nach dem Streit-, bzw. Gegenstandswert. Sofern schon Gebühren berechnet wurden, werden diese auf die darauf folgenden Gebühren angerechnet. Bei der außergerichtlichen Vertretung schreibt der Rechtsanwalt z.B. die Gegenseite an oder verhandelt mit ihr.

Gerichtliche Vertretung/Prozesskostenhilfe

Bei der gerichtlichen Vertretung kommt es für die Berechnung der Gebühren auf den jeweiligen Sachverhalt und vor allem den Streitwert an. Spätestens im Rahmen des Beratungsgesprächs werden Sie über die in Ihrer Rechtsangelegenheit zu erwartenden Kosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung informiert.

Im Bedarfsfall bietet auch der Staat finanzielle Unterstützung für die gerichtliche Vertretung in Form von Prozesskostenhilfe an. Ob diese bewilligt wird, hängt in der Hauptsache von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers ab. Die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist, sofern der Rechtsbereich, um den es geht, im Rechtsschutzvertrag abgedeckt wurde, eine Übernahme der anfallenden Gebühren möglich. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, setzen wir uns alsbald mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme für Sie ab.

Dauerberatung Selbständiger, von Unternehmen und Freiberuflern

Für Selbständige und Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung biete ich eine dauerhafte Rechtsberatungsmöglichkeit, die stundenweise dokumentiert und abgerechnet wird. Dies gibt Sicherheit und hilft, kostenintensive Fehler bereits im Vorfeld zu vermeiden. Da diese Möglichkeit transparent und nachvollziehbar ist, nehmen meine selbständigen Mandanten diesen Dienst häufig und über Jahre hinweg gern in Anspruch.

Unser Team

Christine Preger

Zuständig für Empfang, Büroorganisation
und Notariat

Helga Karte

Zuständig für Controlling und Buchhaltung

Unsere Kanzlei - mitten in Pinneberg

Anfahrt

Die Kanzlei befindet sich in der Bismarckstrasse 6, mitten in Pinneberg. Von der A 23 kommend, verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt „Pinneberg Mitte“ in Richtung Zentrum. Die Straße, auf der Sie sich nach der Ausfahrt befinden, ist die „Eichenstraße“ (L 106). Diese Straße geht in den „Damm“ und in die „Friedrich-Ebert-Straße“ über. An der Kreuzung „Bismarckstraße“ fahren Sie links. Die Kanzlei befindet sich am Drosteiplatz neben dem Rathaus.

Die Adresse:

Rechtsanwältin & Notarin Dr. Bettina König
Bismarckstrasse 6
25421 Pinneberg

Unsere Bürozeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr – 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung.